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(1) Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und der Büro- und Gartenservice Daniela Schember, Am Pümpel 1, 25573 Beidenfleth (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
(2) Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingung Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(3) Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart worden ist.
Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(4) Auftragsbestätigung
Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
(5) Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
Der Auftragnehmer wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
(6) Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück.
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
(7) Termine, Fristen
In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, höchstens jedoch 5 % des Wertes, als pauschalen Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt der Auftragnehmer für den Fall des Verzuges nicht.
(8) Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Auftragnehmers abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 30 % auf den Gesamtpreis berechnet, für Sonn- und Feiertagsarbeit ein Aufschlag von 80 %. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.
Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchsten 30 % der Auftragssumme zu bestehen.
(9) Leistungsmängel
Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Der Auftragnehmer Daniela Franke haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.
(10) Störung, höhere Gewalt
Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
(11) Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
(12) Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Itzehoe. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(13) Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.
Stand: 31. Oktober 2005 - © Daniela Schember
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